Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte in Deutschland, die für gesprochene und gedruckte Texte zuständig ist. Ihre Tantiemen beziehen sich auf Zweitverwertungsrechte, z. B. private Vervielfältigung und Verleih.
Ja! Vergütet werden Übersetzungen für Synchron, Voice-Over-Übersetzungen, Audiodeskription, Dialogbücher sowie Untertitel, wenn sie aus einer Fremdsprache übersetzt wurden. Bearbeitungen von bestehenden Übersetzungen oder HOH/SDH (Deutsch–Deutsch) erreichen nicht die nötige „Schöpfungshöhe“ und werden üblicherweise nicht anerkannt.
Nein. Die VG Wort verwaltet nur die Rechte für Fernsehausstrahlungen im Free-TV und für Leihmedien. Ist ein Film nur als Kauf-DVD und nicht als Verleih-DVD erschienen, gibt es kein Geld.
Im Fernsehbereich gilt die Einschränkung, dass nur Sender mit einem bundesweiten Marktanteil von mindestens 0,8 Prozent berücksichtigt werden.
Ebenso wenig berücksichtigt werden leider momentan noch die Streaminganbieter.
Voraussetzung ist, Staatsangehöriger eines EU-Landes (plus Island, Norwegen und Liechtenstein) zu sein bzw. einen festen Wohnsitz in Deutschland zu haben. Zunächst muss man mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag abschließen.
Danach muss jedes einzelne Werk gemeldet werden. Eine Namensnennung im Abspann ist dabei unerheblich. Probleme gibt es nur, wenn zwei Übersetzer*innen Ansprüche auf dasselbe Werk anmelden. Dann sperrt die VG Wort die Ausschüttung für dieses Werk, bis beide sich geeinigt haben.
Meldeschluss ist jeweils der 31.01. für Veröffentlichungen des Vorjahres. Es sind aber Nachmeldungen bis zu zwei Jahre später möglich – sofern für den jeweiligen Zeitraum schon ein Wahrnehmungsvertrag bestand.
Das weiß man vorher nie. Die Gelder werden nach einem komplizierten Punktesystem verteilt. Eine Primetime-Ausstrahlung im ZDF bringt z.B. mehr als eine Nachtwiederholung im RBB. Die Hauptausschüttung erfolgt jährlich Ende Juni/Anfang Juli.
Wer ein oder zwei Werke gemeldet hat, kommt eventuell nur auf einen zweistelligen Betrag, bei einer größeren Anzahl kann es auch vierstellig werden. Das Melden lohnt sich auf jeden Fall, denn für ein gelistetes Werk können auch in den Folgejahren noch Tantiemen gezahlt werden. Neben der Hauptausschüttung können in unregelmäßigen Abständen noch weitere, kleinere Zahlungen erfolgen.
Ja. Die Zahlungen der VG Wort sind Bestandteil der Betriebseinnahmen.
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Website der VG Wort
selbstaendigen.info - Tantiemen für Urheber